Das ist so nicht richtig.
Die Staatsanwaltschaft ist ja bei einem Strafverfahren der Kläger, und sie MUSS bei einem Anfangsverdacht auf Betrug ermitteln und - wenn sich der Verdacht erhärtet, auch klagen (Betrug ist ein Offizialdelikt, da braucht es keinen privaten Kläger).
Und der Anfangsverdacht ist bei einem von Schaeffer ausdrücklich versprochenem Brechen von anerkannten Naturgesetzen ganz klar gegeben.
Dazu muss sich auch kein Geschädigter geschädigt fühlen, es reicht, wenn durch die objektiven Ermittlungen ein Geschädigter gefunden wird.
Geschädigt ist jemand, der unter solchen unhaltbar falschen Versprechungen Geld investiert und verloren hat.
Auch ein Ermordeter muss sich nicht ermordet fühlen und bereit sein, dies dem Staatsanwalt zu sagen, damit die Staatsanwaltschaft bei dem Offizialdelikt Mord ermittelt und ggf. Klage erhebt.

Wäre kein Geschädigter gefunden worden, weil niemand Geld investiert hat, dann wäre es immer noch versuchter Betrug gewesen, der auch strafbar ist.
Das Problem war wohl, dass die Anzeige nicht auf das versprochene Brechen der Naturgesetze seitens LESA gestützt war, und so die Staatsanwaltschaft auf den Kern des Pudels nicht hingewiesen wurde.
Ich selbst habe bei meiner damaligen Erwiderung auf die Abmahnung mit geforderter Unterlassungserklärung wegen des von mir öffentlich erhobenen Betrugsvorwurfs eben genau auf dieses versprochene Brechen des anerkannten Naturgesetzes hingewiesen - und schwubbdiwupp wurde die Unterlassungserklärung bzgl. des Betrugsvorwurfs von LESA nicht weiter verfolgt, obwohl ich meinen Vorwurf ausdrücklich aufrechterhalten hatte. Der Anwalt von LESA hatte Schaeffer und Lerche wohl davon überzeugen können, dass LESA noch nicht einmal bei einer einstweiligen Verfügung, geschweige denn bei einem Prozess um die Unterlassungserklärung eine Chance gehabt hätte.
Zur Erhärtung des Betrugsverdachts genügen die veröffentlichten Unterlagen von LESA. Dazu braucht man auch keinen Gutachter, sondern nur Schulphysik, die jeder Abiturient und somit auch jeder Staatsanwalt und jeder Richter in Deutschland kennen müsste.
Und wenn der Staatsanwalt oder der Richter bei einem während des Verfahrens aufkommenden Zweifel einen Gutachter benötigt, weil er sein Schulwissen vergessen hat, dann ist es deren Aufgabe, diesen Gutachter beizuziehen.
Die Justiz MUSS Offizialdelikte aus eigenem Antrieb heraus verfolgen und solche Verfahren auch durchziehen. Da gibt es eigentlich kein Ermessen (außer dem der Geringfügigkeit, was hier aber sicher nicht gegeben ist).
Wenn die deutsche Justiz dazu nicht willens ist, ist das ein Versagen des Rechtsstaats, der wohl auch in der Überlastung und dem daraus folgenden Mangel an Verfolgungswillen der Justiz begründet ist.
Das traurige daran ist, dass dieser Zustand weitere Betrüger dazu animiert, auf diese Weise immer wieder gutgläubige Bürger zu betrügen. Man hat ja als gewiefter Betrüger nichts zu befürchten.
Vielleicht sollten wir auch mal beruflich Umsatteln auf Naturgesetzbrecher, das ist risikolos und leicht verdientes Geld ...
